Bundesland
Fachsprachenprüfung im Saarland
Das Saarland ist der ehrlichste Fall auf diesen Seiten: Die Ärztekammer des Saarlandes veröffentlicht keine eigene Fachsprachenprüfung und keine Gebühr dafür. Was belegt ist, ist die Anforderung des Landesamts für Soziales.
Stand: September 2026
- Sprachanforderung
- das Landesamt für Soziales fordert Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER und Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1-GER
- Zuständig
- Landesamt für Soziales (LAS), Konrad-Zuse-Straße 7–9, 66115 Saarbrücken
- Kontakt
- Telefon 0681 9978-4304, Fax 0681 9978-4399, lpa-zentralstelle@las.saarland.de
- Gebühr
- in der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes ist keine Fachsprachenprüfung aufgeführt
- Kenntnisprüfung
- davon zu unterscheiden: die mündlich-praktische Kenntnisprüfung dauert in der Regel 60 Minuten und kann maximal zweimal wiederholt werden
Was das Saarland veröffentlicht — und was nicht
Die Ärztekammer des Saarlandes betreibt keine öffentlich einsehbare Seite zur Fachsprachenprüfung, wie sie die Kammern in Bayern, Berlin oder Sachsen haben. Es gibt keine Gebührenangabe, keinen Prüfungsort und keine Terminplanung, die wir zitieren könnten.
Was es gibt, ist ein Merkblatt der Kammer zu den Voraussetzungen für die Beantragung der Approbation. Dort steht der entscheidende Satz: Jede Ärztin und jeder Arzt muss über angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen — und das Landesamt für Soziales fordert Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER und Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1-GER.
Keine Gebühr in der Gebührenordnung
Die Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes listet Gebühren für Facharztanerkennungen, Weiterbildungsermächtigungen, MFA-Prüfungen, Qualitätssicherung und Ethikvoten — aber keine Position für eine Fachsprachenprüfung.
Wir nennen deshalb hier keine Zahl. Beträge, die für das Saarland durch Foren und Ratgeberseiten geistern, haben wir in keiner amtlichen saarländischen Quelle wiedergefunden — und eine erfundene Zahl ist schlechter als eine ehrliche Lücke.
Der praktische Weg
Für alle Fragen zu Approbation, Berufserlaubnis und Sprachnachweis verweist die Kammer direkt an das Landesamt für Soziales in Saarbrücken, Konrad-Zuse-Straße 7–9, Telefon 0681 9978-4304, lpa-zentralstelle@las.saarland.de. Dort gehört die Frage hin, welcher Fachsprachnachweis im Einzelfall anerkannt wird und was er kostet.
Frag dort ausdrücklich zwei Dinge: welche Fachsprachprüfungen anerkannt werden — und ob eine Prüfung, die du in einem anderen Bundesland abgelegt hast, im Saarland gilt. Diese beiden Antworten entscheiden über deinen Weg, nicht die Frage nach dem Prüfungstermin.
Für die Vorbereitung ändert das nichts
Unabhängig davon, wo im Saarland geprüft wird: Verlangt wird Fachsprache auf C1 — also dieselbe Fähigkeit, die in allen anderen Ländern geprüft wird. Anamnese in patientenverständlicher Sprache, schriftliche Dokumentation, Fallvorstellung in Fachsprache.
Wer für Rheinland-Pfalz, Hessen oder Nordrhein-Westfalen trainiert, trainiert damit auch für das Saarland. Die offene Frage ist die Verwaltung, nicht die Sprache.
Hinweis in eigener Sache: Die Simulation von FSPreif ist auf 20 · 20 · 10 Minuten angelegt — der dritte Block ist bewusst kürzer, weil die Fallvorstellung dort isoliert trainiert wird. Die Kammern in NRW planen für alle drei Stationen jeweils 20 Minuten ein. Richte dich für den Prüfungstag nach der Angabe deiner Kammer.
Was wir nicht verifizieren konnten
- Ob und wo im Saarland eine ärztliche Fachsprachenprüfung durch eine Kammer abgenommen wird, ist auf den Seiten der Ärztekammer des Saarlandes nicht veröffentlicht.
- Eine Gebühr für eine Fachsprachenprüfung ist in der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer nicht enthalten; einen Betrag nennen wir deshalb nicht.
- Welche Fachsprachprüfungen das Landesamt für Soziales im Einzelnen anerkennt, konnten wir aus einer amtlichen saarländischen Quelle nicht abrufen — die Seiten des Landesamts waren für uns nicht zugänglich. Frag dort direkt nach.
- Prüfungsort, Termine, Wiederholungsregeln und Wartezeiten für die Fachsprachprüfung sind nicht veröffentlicht.
- Das zitierte Merkblatt der Kammer trägt das Datum 12.02.2018; ob die Anforderung seither geändert wurde, ist dort nicht vermerkt.
Quellen
- Ärztekammer des Saarlandes: Merkblatt Voraussetzung für die Beantragung der Approbation (PDF, WB-0010)
- Ärztekammer des Saarlandes: Informationen für ausländische Ärzte
- Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer des Saarlandes (PDF, ÄK-0002)
FSPreif ist mit keiner Ärztekammer verbunden. Gebühren, Fristen und Abläufe ändern sich; verbindlich ist immer die Auskunft deiner zuständigen Kammer und der Approbationsbehörde. Wir verlinken die amtlichen Seiten, damit du jede Angabe selbst nachlesen kannst.
Üben statt nachlesen
Du kannst die drei Blöcke hier vollständig simulieren: gesprochenes Patientengespräch, Arztbrief im Editor, Arzt-Arzt-Gespräch — und danach einen Bericht, in dem jede Aussage mit einem Zitat aus deiner eigenen Aufnahme belegt ist. Die erste Simulation ist kostenlos.