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Fachsprachenprüfung in Hamburg

Hamburg meldet dich über die Sozialbehörde an, prüft in den eigenen Räumen — und ist eines der wenigen Länder mit einer klar veröffentlichten Frist nach einem verpassten Termin: frühestens nach drei Monaten geht es weiter.

Stand: September 2026

Zuständig
Ärztekammer Hamburg; über die Notwendigkeit der Prüfung entscheidet die Sozialbehörde
Gebühr
550,00 Euro (Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg, Ziffer 4.1: „Mündliche Prüfung je Antragsteller“)
Absage
200,00 Euro bei Absage eines Prüfungstermins nach Erhalt der Ladung (Ziffer 4.2); bei wichtigem Grund kann die Kammer davon absehen
Anmeldung
keine eigene Anmeldung — die Sozialbehörde übermittelt die Daten, danach fordert die Kammer per E-Mail die Gebühr an
Prüfungsort
in den Räumen der Ärztekammer Hamburg
Format
drei Teile zu je 20 Minuten; die Dokumentation wird handschriftlich verfasst; Sprachniveau C1
Kontakt
fachsprachenpruefung@aekhh.de, Telefon 040 202299-268

Anmeldung: die Sozialbehörde meldet, die Kammer lädt

Die Bearbeitung des Approbationsantrags liegt bei der Sozialbehörde. Wenn sie den Antrag ausreichend geprüft und eine Fachsprachenprüfung für notwendig gehalten hat, übermittelt sie der Ärztekammer Hamburg die dafür nötigen Daten.

Danach nimmt die Kammer in der Regel per E-Mail Kontakt auf und bittet um Überweisung der Verwaltungsgebühr. Nach Eingang der Gebühr folgt die schriftliche Einladung zum Prüfungstermin in den Räumen der Kammer. Eine eigene Anmeldung ist weder nötig noch möglich.

550 Euro — die Zahl steht in der Gebührenordnung

Auf der Informationsseite der Kammer steht nur, dass eine Verwaltungsgebühr erhoben wird; der Betrag wird per Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Höhe selbst steht in der Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg vom 12. September 2018 in der konsolidierten Fassung: unter Ziffer 4, „Gebühr für die Inanspruchnahme der Prüfungskommission zur Feststellung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse“, 4.1 mündliche Prüfung je Antragsteller: 550,00 Euro.

Direkt darunter, Ziffer 4.2: 200,00 Euro für die Absage eines Prüfungstermins nach Erhalt der Ladung. Die Satzung erlaubt der Kammer ausdrücklich, bei einem wichtigen Grund von dieser Absagegebühr abzusehen.

Ablauf: drei mal 20 Minuten, Bericht mit der Hand

Die Prüfung ist praxisnah gestaltet und besteht aus drei Abschnitten von je 20 Minuten: dem Anamnesegespräch mit einem simulierten Patienten, der Dokumentation — in Hamburg handschriftlich — und dem Arzt-Arzt-Gespräch in Form einer Visite, an das sich ein Vokabelteil anschliesst.

Erwartet wird das Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Dass der Bericht mit der Hand geschrieben wird, ist ein praktischer Unterschied zu Brandenburg oder Sachsen-Anhalt, wo am Rechner geschrieben wird: Wer nur getippt geübt hat, verliert in Hamburg Zeit an der Leserlichkeit.

Hinweis in eigener Sache: Die Simulation von FSPreif ist auf 20 · 20 · 10 Minuten angelegt — der dritte Block ist bewusst kürzer, weil die Fallvorstellung dort isoliert trainiert wird. Die Kammern in NRW planen für alle drei Stationen jeweils 20 Minuten ein. Richte dich für den Prüfungstag nach der Angabe deiner Kammer.

Verpasster Termin: drei Monate Pause

Hamburg schreibt eine Konsequenz auf, die viele Kammern offenlassen: Bei verspätetem Erscheinen oder Nichterscheinen wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet — und ein neuer Termin kann frühestens nach drei Monaten anberaumt werden.

Zusammen mit der Absagegebühr von 200 Euro heisst das: Ein Termin, den du nicht wahrnehmen kannst, kostet in Hamburg Geld und ein Quartal. Wer zweifelt, sagt lieber früh und mit Begründung ab, statt am Prüfungstag nicht zu erscheinen.

Förderung: vorher beantragen

Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass Anträge auf finanzielle Unterstützung der Fachsprachenprüfung vor der Anmeldung und insbesondere vor dem Ablegen der Prüfung gestellt werden sollen. Wer erst nach der Prüfung fragt, hat den Förderweg in der Regel verpasst.

Das ist ein Hamburger Detail, das leicht untergeht — und bei 550 Euro pro Versuch der Unterschied zwischen einem finanzierten und einem selbst getragenen Anlauf.

Was wir nicht verifizieren konnten

  • Der Betrag von 550,00 Euro steht nicht auf der Informationsseite zur Fachsprachenprüfung, sondern in der Gebührenordnung der Kammer; die Infoseite spricht nur von der „erhobenen Verwaltungsgebühr“.
  • Wie lange es von der Meldung durch die Sozialbehörde bis zum Termin dauert, wird nicht als Frist genannt.
  • Wie oft die Prüfung wiederholt werden darf, ist nicht ausgewiesen — veröffentlicht ist nur die Drei-Monats-Frist nach einem verpassten Termin.
  • Welche Förderprogramme konkret in Frage kommen, nennt die Kammerseite nicht.

Quellen

FSPreif ist mit keiner Ärztekammer verbunden. Gebühren, Fristen und Abläufe ändern sich; verbindlich ist immer die Auskunft deiner zuständigen Kammer und der Approbationsbehörde. Wir verlinken die amtlichen Seiten, damit du jede Angabe selbst nachlesen kannst.

Üben statt nachlesen

Du kannst die drei Blöcke hier vollständig simulieren: gesprochenes Patientengespräch, Arztbrief im Editor, Arzt-Arzt-Gespräch — und danach einen Bericht, in dem jede Aussage mit einem Zitat aus deiner eigenen Aufnahme belegt ist. Die erste Simulation ist kostenlos.

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